Kirchenvorstand (KV)
der Johannesgemeinde
Die persönlichen Statements der Mitglieder des KV sind aus dem Gemeindebrief Nr. 186 (3-5/2021) entnommen und beschreiben die jeweilige Motivation, sich der – für sie erfolgreichen – Wahl für die KV-Periode 2021 -2027 gestellt zu haben.
Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Kirchengemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sie erhalten eine offizielle Wahlbenachrichtigung. Die nächste Wahl findet im Jahr 2027 statt.